Achtsamkeit Schritte zu seelischer Gesundheit
M. Bohus / M. Wolf Arehult
1x1 der Achtsamkeit
Jessica Wilker
Beratung und Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz ist leider keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. In Ausnahmefällen, nämlich wenn Sie nachweislich keine Aussicht auf eine Behandlung durch einen Vertragstherapeuten Ihrer Krankenkasse innerhalb einer angemessenen Wartezeit haben, ist die Kostenübernahme über ein Kostenerstattungsverfahren möglich. Dies sollten Sie unbedingt vor Therapiebeginn abklären, damit Ihnen nicht unangenehme Kosten entstehen.
Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen mit entsprechendem Tarif übernehmen die Kosten von Heilpraktikerleistungen entweder teilweise oder vollständig. Dies können Sie in Ihren Unterlagen einsehen oder beim zuständigen Sachbearbeiter erfragen.
Als Selbstzahler haben Sie den Vorteil, dass sie kaum oder deutlich kürzere Wartezeiten haben. Desweiteren gehen keine Informationen an z.B. Ihre Krankenkasse. Dies hat den Vorteil, dass Sie nicht aufgrund von Diagnosen in eine andere Risikogruppe eingestuft werden. Dies wirkt sich häufig negativ aus, wenn es um den Abschluss von Lebensversicherungen oder um Ihre Verbeamtung geht. Nicht zuletzt investieren Sie in etwas sehr Wertvolles, nämlich in sich selbst.
Die Kosten einer Sitzung belaufen sich auf 75.00 €, a 50 Minuten. Für das Erstgespräch ist in der Regel ein größerer Zeitrahmen erforderlich. Bitte planen Sie daher für die erste Begegnung etwa 100 Minuten ein. Es kommen dadurch keine Mehrkosten auf Sie zu.
Abweichendes Honorar wird vor der Arbeit schriftlich vereinbart. Die Bezahlung erfolgt nach jeder Stitzung in der Regel bar oder nach schriftlicher Rechnungsstellung.